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Forderungsschreiben April 2019 hier herunterladen:
Download: Forderung des Ausbaus der Plätze Leistungstyp Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB) in Berlin (PDF, 599KB)
Inhalt:
Betr.: Forderung des Ausbaus der Plätze Leistungstyp Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB) zur Sicherstellung der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung
An die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstr. 106
109698 Berlin
z.H. Senatorin Elke Breitenbach
Staatssekretär Alexander Fischer
Mitglieder des Teilhabebeirates Berlin
An Nutzer*- und Unterstützer*innen über verschiedene Verteiler
über
das BTHG-Projekt Berlin
per E-Mail über bthgprojekt[AT]SenIAS(DOT)berlin.de
Sehr geehrte Frau Senatorin Breitenbach, sehr geehrter Herr Sts. Fischer,
sehr geehrte Mitglieder des Teilhabebeirat Berlin, sehr geehrte Nutzer- und Unterstützer*innen,
ein Drittel der Schülerschaft aller Berliner Förderzentren mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ hat einen Bedarf an einem arbeitsweltbezogenen Platz im Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB). Durch die aktuell stattfindende Umstrukturierung dieses Bereichs hat sich der Mangel an Plätzen, welche den Schulabgängern zur Verfügung stehen, eklatant verschärft.
Das deutsche Recht verwehrt über § 136 Abs. 2 SGB IX Menschen mit Behinderung, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung kein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ erbringen können, den Anspruch auf berufliche Teilhabe in einer Werkstatt. Dabei ergibt sich der Rechtsanspruch aus dem Menschenrecht auf Arbeit und Beschäftigung gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) seit Mai 2008 und ist durch die Ratifizierung der Bundesrepublik seit März 2009 auch für Berlin verbindlich.
Hintergrund: Die BAGüS (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe) ging bereits in ihrem Positionspapier zur „Schnittstelle zwischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Tagesförderstätten“ vom 20.11.2013 davon aus, dass über 20 % der Menschen mit Behinderung im Alter zwischen 18 und 65 Jahren Tagesförderstätten in unterschiedlicher Form besuchen (S. 4). Durch den Beschluss der Berliner Vertragskommission Soziales (KO 75) Nr. 2/2018 vom 15.05.2018, nach dem Menschen mit Behinderung über das Rentenalter hinaus im neuen, zusammengeführten Leistungstyp Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB) verbleiben können (was wir grundsätzlich begrüßen), werden nunmehr noch erheblich weniger Plätze frei.
Im neuen Leistungstyp BFB kommen folgende Menschen zusammen:
Insbesondere Jugendliche mit komplexen Beeinträchtigungen, welche keine Werkstattfähigkeit bescheinigt erhalten (durch BAGüs und andere Fachverbände stark angezweifeltes und als diskriminierend bezeichnetes Verfahren) und die Schule verlassen, benötigen bedarfsgerechte, ihren Kompetenzen und Fähigkeiten entsprechende Arbeitsorte zur Förderung und Alltagsbewältigung. Es ist ihr Recht auf Teilhabe am Leben und Arbeit. Dies kann nur durch eine bedarfsgerechte und behinderungsspezifische Anzahl an Plätzen im Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB) gewährleistet werden.
Im Gegensatz zu Menschen denen eine sog. „Werkstattfähigkeit“ bescheinigt wird und welche dadurch einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer WfMmB haben, besteht kein Rechtanspruch auf einen Platz im Leistungstyp BFB. Dies stellt eine hochgradige Ungleichbehandlung und Diskriminierung einer nicht unerheblich großen Gruppe an Menschen dar, denen das Recht auf Arbeit und Beschäftigung nach dem Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwehrt wird.
Wenn junge Erwachsene nach Beendigung der Schule gezwungen sind, ihren Lebensalltag dann nur im Elternhaus oder einer Wohneinrichtung zu verbringen, ohne eine arbeitsweltbezogene Bildung zu haben, ist dies eine Beschränkung ihrer Teilhabe am Leben und der Gesellschaft und bedeutet für die Angehörigen in letzter Konsequenz ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen zu können.
Wir fordern daher:
Diese Initiative zur Forderung nach bedarfsgerechten und an den menschenrechtlichen Anspruch auf Arbeit und Förderung gebundenen Plätzen im Berliner Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB) findet weitere Nutzer*- und Unterstützer*innen.
Wir möchten mit den Verantwortlichen darüber in ein Gespräch und gemeinsame Umsetzungsüberlegungen (nach Art. 4 Abs. 3 UN-BRK) kommen und stehen für Rückfragen und Terminvereinbarungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gesamtelternvertretung der Stephanus-Schule und Nutzer- und Unterstützer*innen.
Bitte unterstützen Sie diese Forderung mit einer kurzen Rückmeldung oder per Kommentar hier: http://forderung-bfb.stelox.de/ (im Aufbau)
Bitte leiten Sie das Schreiben gern an Ihre Verteiler weiter.
Vielen Dank!
Nutzer*- und Unterstützer*innen der Forderung (wird fortlaufend ergänzt):
GEV Stephanus-Schule, GEV und Schulleitung Finkenkrug-Schule, Elternzentrum Berlin e.V., Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung e.V., Kinder Pflege Netzwerk Berlin e.V., Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V., Spastikerhilfe Berlin e.V., Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Landesbeirat für Menschen mit Behinderung Berlin…und weitere